Mitgliedschaft
Beiträge und Aufnahmegebühren:
| Alle Preise in EURO | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr im Beitrittsjahr |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 18,- | 15,- |
| Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivis, Azubis (mit Nachweis) ab 18 Jahren | 18,- | 15,- |
| Erwachsene ab 18 Jahren | 28,- | 15,- |
| Ehepartner | 18,- | 15,- |
| Familie mit Kindern | 50,- | 25,- |
Definition Einzel- und Familienbeitrag
1. Der Einzelbeitrag
gilt für Mitglieder
a) Jugendliche bis 17 Jahre € 18,–/Jahr
b) Erwachsene ab 18 Jahre € 28,–/Jahr
c) für Ehepartner € 18,–/Jahr
d) für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Auszubildende € 18,–/Jahr
2. Der Familienbeitrag pauschal € 50,–/Jahr
gilt für
a) beide Ehepartner mit allen noch nicht volljährigen Kindern
b) ein Elternteil mit mehr als einem noch nicht volljährigem Kind
Sobald ein Kind volljährig wird, gilt die Regelung Einzelbeitrag.
Der reduzierte Einzelbeitrag (siehe Pkt. 1 d) kann nur dann für das kommende Beitragsjahr
in Anspruch genommen werden, wenn bis spätestens 30. Juni ein entsprechender Nachweis
beim Vereinsvorstand eingereicht wurde.
(alle Angaben sind ohne Gewähr)
